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Tschüss, Soli - mehr Bares für meine Zukunft!
Ab 2021 ist es soweit: der Solidaritätszuschlag (kurz Soli) fällt für 90 Prozent der Steuerzahler weg. Das heißt, es bleibt künftig mehr Netto vom Brutto übrig. Und jetzt? Mehr konsumieren oder die Ersparnis clever nutzen?
Renten-Retter
Sichern Sie Ihre betriebliche Altersversorgung auch für den Fall der Berufsunfähigkeit ab
Renten-Aufstocker
Erhöhen Sie Ihre betriebliche Altersversorgung durch einen kleinen Eigenbeitrag - und profitieren Sie von zusätzlichen Zuschüssen von Staat und Betrieb
Netto-Retter
Schließen Sie die Einkommenslücke zwischen Krankengeld und letztem Nettogehalt bei längerer Krankheit
Videobotschaft von Malte Ziegler, Geschäftsführender Gesellschafter der Assekuranzbüro ASS-KO GmbH
Ab Januar 2021 ist soweit: der Soli fällt weg. Rund 35,5 Millionen Steuerpflichtige werden davon profitieren!
Sind Sie auch dabei?
Nutzen Sie gerne unseren Soli-Ersparnis-Rechner auf dieser Seite.
Und? Was machen Sie mit Ihrer Ersparnis ab Januar 2021? Unser Praxis-Tipp: stärken Sie Ihre eigene Versorgung!
Tschüss Solidaritätszuschlag: So viel Geld haben Sie ab 2021 mehr in der Tasche
Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird bislang als Zuschlag zur Einkommens- und Körperschaftssteuer erhoben. Vom Wegfall des Solis profitieren nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen bundesweit mehr als 35,5 Millionen Steuerpflichtige.
Für Steuerzahler stellen sich zwei zentrale Fragen:
- Gehöre ich zu denen, die von dem Wegfall profitieren oder muss ich weiterzahlen?
- Wenn ich zu denen gehöre, die von der Soli-Abschaffung profitieren, wie viel Geld habe ich dann mehr in der Tasche?
Volle Entlastung für 90 % der Steuerpflichtigen *
- Singles mit einem Brutto-Jahreseinkommen unter 73.000 Euro (bzw. Steuerzahler mit weniger als 16.956 Euro zu zahlender Einkommensteuer im Jahr)
- Verheiratete mit einem Gesamt-Brutto-Jahreseinkommen unter 151.000 Euro (bzw. Steuerzahler mit weniger als 33.912 Euro zu zahlender Einkommensteuer im Jahr)
Teilweise Entlastung (sog. „Milderungszone“) für 6,5 % der Steuerpflichtigen
- Singles mit mehr als 73.000 Euro, aber weniger als 109.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen
- Verheiratete mit Gesamt-Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 151.000 Euro bis 221.000 Euro
Weiterhin voller Soli (für Spitzenverdiener) für 3,5 % der Steuerpflichtigen
- Singles oberhalb eines Brutto-Jahreseinkommens von 109.000 Euro
- Verheiratete oberhalb eines Brutto-Jahreseinkommens von 221.000 Euro
Wie hoch wird Ihr finanzieller Freiraum sein, der durch den Wegfall des Solis entsteht?
Wo können Sie schnell und einfach ablesen, wie hoch der wegfallende Soli ist? Ein Blick auf die aktuelle Gehaltsabrechnung reicht hierzu in der Regel aus.
Zwei Beispiele zeigen, wie hoch die Entlastung voraussichtlich sein wird:
- Für einen Single ohne Kinder mit einem Bruttolohn von 31.200 Euro im Jahr beträgt die Ersparnis gut 200 Euro jährlich.
- Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern und zwei Einkommen (Jahresbruttoeinkommen: 66.000 Euro und 54.800 Euro) spart ab 2021 durch den kompletten Wegfall des Solis fast 1.000 Euro im Jahr.
Soli-Rechner
Verwenden Sie hierzu einen einfachen Rechner, der ermittelt, wie hoch Ihr zusätzliches Nettogehalt durch den Wegfall des Soli-Zuschlags in 2021 voraussichtlich ausfallen wird.
Der Rechner dient allein illustrativen Zwecken. Nutzen Sie ihn zur schnellen und einfachen Darstellung der für Sie relevanten Informationen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro monatlich spart künftig rund 28 Euro Soli monatlich. Aufgrund der Steuer- und Sozialabgabenersparnis kann er zum Beispiel inkl. des neuen verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses knapp 67 Euro monatlich (mehr) in (s)eine Direktversicherung investieren – und dies bei gleichem Nettoeinkommen. Seine Nettoinvestition von 28 Euro in die bAV entspricht dabei dem künftig wegfallenden Soli.
Oder er verwendet die frei werdenden Mittel, um für den Fall einer länger anhaltenden Krankheit die Lücke zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem gewohnten Nettoeinkommen zu schließen - ebenfalls bei gleichem Nettoeinkommen..
Praxis-Tipp: Den Soli in die Altersvorsorge oder die Sicherung des Einkommens bei längerer Krankheit investieren
Sie können diese freiwerdenden Mittel natürlich für den täglichen Konsum verwenden. Oder – und das ist unsere Empfehlung – Sie nutzen diese für den Ausbau und die Sicherung Ihrer Vorsorge.
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„Renten-Retter“: Absicherung einer bestehenden betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung) für den Fall der Berufsunfähigkeit (Beitragsbefreiung, d.h. Weiterzahlung der Prämie durch den Versicherer)
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„Renten-Aufstocker“: Ausbau Ihrer bestehenden Direktversicherung unter Zuhilfenahme der Soli-Ersparnis plus Zuschüsse von Staat und Betrieb (Erhöhung der Sparraten bei gleichem Netto)
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„Netto-Retter“: Schließen der Einkommenslücke zwischen Krankengeld und Nettogehalt im Fall längerer Krankheit (zusätzliches Krankentagegeld in Höhe des Differenzbetrags trotz gleichen Nettolohns)
* Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen keine steuerliche Beratung dar! Für individuelle steuerliche Auskünfte kontaktieren Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.
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